Wettbewerbsregeln
- Der Wettbewerb findet im Zeitraum 1.6. zum 30. September 2016
- Mit dem Absenden dieses Formulars I engagieren Spiele von Geschenkgutscheinen.
- Jede Runde wird am Sonntag um 00:00 Uhr beginnt und endet am Freitag um 00:00 Uhr.
- Der Wettbewerb kann jeder, indem sie ihre e-Mail-Adressen für die Verarbeitung einbezogen werden.
- In jeder Runde des Wettbewerbs werden 3 Gewinner, die den Gutschein zu erhalten gezeichnet. Die Auslosung findet immer am ersten Wochenende nach dem Runden.
- Am Ende des Kalendermonats, wird einen hohen Preis, zu dem alle E-Mail-Adressen in einem bestimmten Monat verarbeitet sind gezeichnet.
- Der Gewinner wird informiert über den Gewinn des ersten Montag nach dem Ende der Runde und wird auch mit dem Verfahren vertraut sie ihren Preis anzufordern.
- In einer Runde des Wettbewerbs können es auf Ihre E-Mail-Adresse nur einmal gesendet werden.
- E-Mail-Adresse in der Wettbewerb wird für Marketingzwecke verwendet werden.
- Der Veranstalter des Wettbewerbs ist Funspotlipno
Zustimmung:
Mit dem Absenden dieses Formulars bestätige ich, dass ich mit den Regeln des Wettbewerbs Website www.funspotlipno.cz kennen, sind alle Teile, verstand ich, und richtig lesen können.
Zustimmung für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments, gebe ich Funspotlipno Vereinbarung im Sinne des Gesetzes Nr. 101/2002 Slg., Über den Schutz personenbezogener Daten, die Verwendung solcher personenbezogener Daten zum Zwecke der Registrierung und für Marketingzwecke (dh. Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen) sowie für das Senden von Werbebotschaften versehen auf elektronischem Wege gemäß Gesetz Nr. 480/2004 Slg.
Gleichzeitig erkläre, dass ich gemäß § 11 des Gesetzes Nr 101/2000 Slg., Über den Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung bestimmter Gesetze, wie diese Vorschrift von personenbezogenen Daten über Fassung zum Zweck ist optional, und wenn. Sind angewiesen worden, entstand als Ergebnis der Verarbeitung von anderen als Sachschäden persönlichen Daten, kann ich gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fortfahren.